EINRICHTUNGSKONZEPT

Die ICF (Internationale Classification of Functioning, Disability and Health) entstand in der Nachfolge der internationalen Klassifikation der Schädigungen, Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen (ICIDH) von 1980. Sie wurde von der Vollversammlung der WHO im Mai 2001 verabschiedet. Das bio-psycho-soziale Modell, das der ICIDH unterlag, wurde mit der ICF erheblich erweitert und damit der Lebenswirklichkeit betroffener Personen besser angepasst. Insbesondere wird nun der gesamte Lebenshintergrund der Betroffenen berücksichtigt.

 

In Deutschland wurden mit dem neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – wesentliche Aspekte der ICF aufgenommen. 

 

Unter Teilhabe versteht man den Anspruch des behinderten bzw. chronisch kranken Menschen auf das Eingebundensein in das berufliche oder gesellschaftliche Leben, sei es z.B. in der Familie, im Beruf, im Freundeskreis oder in der Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund berücksichtigt die Teilhabe für den betroffenen Menschen maßgebende Lebensumstände und Bezugspersonen mit dem Ziel, ihn - unter Verwendung von Hilfen und Unterstützungen- so weit wie möglich am „normalen“ Leben teilhaben zu lassen. 

 

Große Bedeutung für den Erfolg der rehabilitativen Bemühungen hat die Beachtung der inneren Verfassung des kranken Menschen und der Einflüsse, die von der Beziehung zwischen ihm und seinen Bezugspersonen ausgehen. Denn schwere Krankheit bedeutet eine Erschütterung des inneren Gleichgewichtes eines Menschen. Schwere Krankheit macht ihn nicht nur objektiv abhängig von anderen Menschen, sie verstärkt auch in den meisten Fällen die seelische Bereitschaft, sich der Versorgung anderer zu überlassen. Dieses Zurückschreiten auf einen geringeren Grad der Autonomie, auch als Regression in der Krankheit bezeichnet, kann bei langer Dauer zu einem großen Problem werden.  

 

Auf Grundlage eines bio-psycho-sozialen Modells bietet das Orthopädische Rehazentrum gemeinnützige GmbH (im folgenden Rehazentrum) zwei Rehabilitationsverfahren an: die Anschlussheilbehandlung (AHB) und das Heilverfahren (HV).

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